4. Tauchgang   -   Gegen Täterschutz und ein Mehrheits-Missverständnis




Hat bei einem Übergriff "der Täter" das gleiche Recht, eine Aufarbeitung zu verweigern, wie "das Opfer" das Recht hat, eine Aufarbeitung zu verlangen?

Orientiert man sich an Fairness und Respekt, auch wenn es starke Meinungsverschiedenheiten gibt?


Sollen Minderheitsmeinungen integriert werden? Und s oll sich eine Mehrheitsmeinung auf Kompromisse einlassen?